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Machen Sie ein Schnäppchen beim Online-Einkauf durch die Erstattung der Mehrwertsteuer!

Wir haben hier eine Liste von Shops zusammengestellt, die die Mehrwertsteuer erstatten.

Außerdem können Sie mit Hilfe des Spar-Rechners kinderleicht berechnen, wieviel Geld durch den Einkauf ohne Mehrwertsteuer gespart werden kann.

Personen mit Wohnsitz in einem EU-Drittstaat können nach ihrem Einkauf in Deutschland die gezahlte Mehrwertsteuer rückerstatten lassen. Um die Mehrwertsteuer erstatten zu bekommen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der gesamte Ablauf des Rückerstattungsprozesses ist hier zu finden.

Anleitung

Die folgenden Bedingungen müssen eingehalten werden, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen:

  1. Wohnsitz außerhalb der EU
  2. Einkauf bei teilnehmendem Händler
  3. Abstempeln der Rechnung durch den Zoll
  4. Einreichen der abgestempelten Rechnung beim Händler

Wohnsitz

Die Mehrwertsteuer wird nur für Personen erstattet, die keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben. In Frage kommen Personen, die in der Schweiz oder in anderen Ländern kommen. Viele unserer Besucher leben in der Schweiz, in der Türkei, in den USA oder in Asien. Wichtig ist, dass der Wohnsitz im Reisepass vermerkt ist.

Teilnehmende Händler

Die Anzahl Händler, die den “tax free”-Einkauf unterstützen, ist begrenzt. Das liegt unter anderem daran, dass der Aufwand sich für die Händler nicht lohnt. Die Angebote der Händler unterscheiden sich: manche Erstatten die volle Mehrwertsteuer, während manche nur einen Teil zurückerstatten.

Hier geht’s zu den teilnehmenden Online-Shops.

Bestellung

Bei der Bestellung ist wichtig, dass sie als Rechnungsadresse Ihre Adresse im EU-Ausland angeben. Die Lieferadresse kann beliebig gewählt werden. Es ist möglich, die Bestellung eine beliebige Adresse zu verschicken. Möglich wären zum Beispiel in eine Packstation, in ein Hotel, zu Verwandten, etc.

Ablauf bei der Ausreise

Bei der Ausreise müssen Sie die Ware in Originalverpackung beim Zoll zusammen mit der Rechnung vorzeigen. Der Zollbeamte wird dann die Rechnungsadresse mit ihrem Reisepass abgleichen und dann die Rechnung mit einem Stempel versehen.

Bei der Reise mit dem Flugzeug ist das Mitführen der Ware im Handgepäck die komfortablste Lösung. Nach der Sicherheitskontrolle gehen Sie zum Zollschalter und lassen sich die Rechnung abstempeln.

Für den Fall, dass die Ware im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden soll, müssen Sie zuerst am Check-In-Schalter einchecken, jedoch das Gepäckstück mit der besagten Ware noch nicht aufgeben. Teilen Sie dem Bodenpersonal am Schalter mit, dass sie das Gepäckstück noch dem Zoll vorzeigen möchten. Nach dem Check-In gehen Sie zum Zoll und lassen sich die Rechnung abstempeln. Anschließend können Sie das Gepäckstück aufgeben. Häufig ist die Gepäckaufgabe für das Sperrgepäck in der Nähe des Zoll.

Einreichen der Rechnung beim Händler

Um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen, benötigen die Händler die vom Zoll abgestempelte Rechnung. Diese muss in der Regel per Post zum Händler geschickt werden. Wenige Händler unterstützen auch Fax oder E-Mail.

Es ist hilfreich, bereits am Flughafen einen frankierten Briefumschlag dabei zu haben, damit der Brief noch aus Deutschland verschickt werden kann. Oft verkaufen kleine Buch- und Zeitschriften-Läden am Flughafen einzelne Briefumschläge und Briefmarken.