Mehrwertsteuer-Erstattung.com logo Mehrwertsteuer-Erstattung.com

Die aufgrund der Pandemie geschlossenen Grenzen sind seit Donnerstag wieder für Schweizer geöffnet.

Am Mittwoch hat die deutsche Bundesregierung die Einreiseverordnung angepasst. Demnach sind Aufenthalte unter 24 Stunden ohne Quarantänepflicht und Test wieder möglich.

Dauert der Aufenthalt länger als 24 Stunden, greift die Quarantänepflicht. Ein Verstoss dagegen wird mit einer Busse von bis zu 1000 Euro (rund 1100 Franken) geahndet.

Eine Testpflicht gilt weiterhin für Einreisende aus einem Risikogebiet, wozu die Schweiz derzeit allerdings nicht gezählt wird.

Wie in jedem deutschen Bundesland gilt in Baden-Württemberg für den Einzelhandel die «erweiterte Maskenpflicht». Diese erfordert das Tragen einer medizinischen Schutzmaske oder einer FFP2-Maske, auch für Kinder ab sechs Jahren.

Ausserdem gelten die Abstandsregeln von 1,5 Metern für alle Besucher im Einzelhandel.