Benötigte Dokumente
- betreffende Ausfuhrbescheinigung oder
- die UST-ID-Nummer zur Verfügung (für Firmenkunden)
Erstattung
Die Mehrwertsteuererstattung bei einer Bestellung in ein anderes EU-Land erfolgt rückwirkend, das heißt nach der Bestellung und Bezahlung des Produktes inklusive Mehrwertsteuer. Handelt es sich um eine Bestellung, die direkt von Kaufland.de verkauft und versendet wurde, gehen Sie wie folgt vor: Für die Erstattung der Mehrwertsteuer muss uns die betreffende Ausfuhrbescheinigung oder (für Firmenkunden) die UST-ID-Nummer zur Verfügung gestellt werden.
Bei Ausfuhr in die Schweiz müssen uns die gestempelten Zoll-Unterlagen vorgelegt werden. Sobald uns eines dieser Dokumente vorliegt, führen wir die Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch. Im Falle einer Bestellung bei einem anderen Verkäufer als Kaufland.de müssen Sie diesen kontaktieren. Er entscheidet über das Vorgehen und informiert Sie entsprechend über die Möglichkeiten der Mehrwertsteuerrückerstattung. (von Wie wird mir die Mehrwertsteuer zurückerstattet, wenn ich in ein anderes EU-Land bestelle? .)
Beschreibung
Kaufland ist ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels mit Sitz in Neckarsulm, Deutschland. Es betreibt aktuell rund 1.300 Filialen und ist neben Deutschland in sieben weiteren Ländern vertreten (Polen, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Kroatien, Republik Moldau). Der Lebensmittelvollsortimenter ist wie der Discounter Lidl ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe. Kaufland und Lidl sind zusammen mit einem Jahresumsatz von 104 Mrd. Euro (2018) die größten Lebensmittelhändler Europas. (Wikipedia)