Deutsche Grenze wieder für Schweizer geöffnet
May 13, 2021 major
Die aufgrund der Pandemie geschlossenen Grenzen sind seit Donnerstag wieder für Schweizer geöffnet.
Am Mittwoch hat die deutsche Bundesregierung die Einreiseverordnung angepasst. Demnach sind Aufenthalte unter 24 Stunden ohne Quarantänepflicht und Test wieder möglich.
Dauert der Aufenthalt länger als 24 Stunden, greift die Quarantänepflicht. Ein Verstoss dagegen wird mit einer Busse von bis zu 1000 Euro (rund 1100 Franken) geahndet.
Eine Testpflicht gilt weiterhin für Einreisende aus einem Risikogebiet, wozu die Schweiz derzeit allerdings nicht gezählt wird.
Wie in jedem deutschen Bundesland gilt in Baden-Württemberg für den Einzelhandel die «erweiterte Maskenpflicht». Diese erfordert das Tragen einer medizinischen Schutzmaske oder einer FFP2-Maske, auch für Kinder ab sechs Jahren.
Ausserdem gelten die Abstandsregeln von 1,5 Metern für alle Besucher im Einzelhandel.
Erstattung der Mehrwertsteuer auch bei Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK)
January 01, 2021 major
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Damit ist der “Brexit” beendet.
Dies bedeutet, dass Menschen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) ab heute sich ebenfalls die in der Europäischen Union bezahlte Mehrwertsteuer nach Ausreise erstatten lassen koennen.
Einführung Einer 50€ Wertgrenze
January 05, 2020 major
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neu Vorschriften für die Mehrwertsteuererstattung. Es werden seit dem lediglich Kassen- oder Rechnungsbelege ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 50,01€ abgestempelt.
Auf dem folgenden Screenshot seht ihr eine Bestellung, die mit 226,30€ insgesamt deutlich über dem Limit lag. Durch die insgesamt vier Teilrechnungen (Rechnung 1 bis 4 oben rechts im Bild), wurde mir aber lediglich eine Rechnung vom Zoll abgestempelt. Dadurch konnte ich für den Großteil der Bestellung leider keine Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen.
Ich habe mit einem Zollbeamten im Hamburger Flughafen gesprochen, der meinte, dass er teilweise Ausreisende hatte, die einen ganzes Bündel von Kassenzetteln mit niedrigen einstelligen Rechnungsbeträgen abgestempelt haben wollten.
Die Grenze soll wieder entfallen, sobald das sich in Entwicklung befindende IT-System eine automatisierte Bestätigung der Ausfuhr von Waren durch eine im Drittland ansässige Person möglich ist. Ein konkreter Zeitpunkt für die Inbetriebnahme ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen_node.html
Problem bei Bestellungen mit Amazon Prime
Die neue Zollvorschrift hat bei mir zu Problemen bei der Erstattung der Umsatzsteuer für meine letzte Amazon-Bestellung geführt. Der Grund ist, dass Amazon ja gerne die Waren von verschiedenen Warenhäusern bestellt, und dann für jede Teillieferung eine seperate Rechnung ausstellt. Das führt dazu, dass der Gesamtbetrag zwar den 50€-Grenzwert überschreitet, die Rechnungen dann aber leider darunter liegen, sodass diese vom Zoll nicht abgestempelt werden.
Aus diesem Grund werde ich bei meinen Bestellungen kein Amazon Prime mit Premiumversand mehr nutzen, da dann Lieferungen häufiger konsolidiert werden und gebündelt versendet werden. Dies dauert zwar teils länger, aber so habe ich das Problem mit zu niedrigen Rechnungen seltener.